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Newsletter 12/2024 vom 18. Dezember 2024

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Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts

Direktanspruch auf Erstattung zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer ("Reemtsma-Anspruch") bei Vermögenslosigkeit des Leistenden und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Urteil vom 15. August 2024 (5 K 40/22), Revision eingelegt (Az. des BFH: XI R 27/24)

Bereits mit Urteil vom 15. August 2024 hat der 5. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts dem klagenden Unternehmer einen sog. Direktanspruch (auch „Reemtsma-Anspruch“) gewährt.

Nach diesem aus dem Unionsrecht hergeleiteten Anspruch kann ein Leistungsempfänger die zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (zurück-)verlangen, wenn die Geltendmachung der Erstattung vom Leistenden unmöglich oder übermäßig erschwert ist. Der Direktanspruch geht zurück auf eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2007 (EuGH-Urteil vom 15.3.2007, C-35/05 Reemtsma Cigarettenfabriken, HFR 2007, 515), nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30.6.2015, VII R 30/14, BFHE 250, 34) kann er im Wege einer Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163 und 227 AO geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung erkennt die Existenz des Direktanspruchs grundsätzlich an und hat in einem BMF-Schreiben vom 12. April 2022 (III C 2 - S 7358/20/10001, BStBl I 2022, 652) Kriterien für seine Gewährung aufgestellt.

Im vorliegenden Fall war die leistende GmbH zwischenzeitlich wegen Vermögenslosigkeit gelöscht und aufgelöst worden, zudem war für den Erstattungsanspruch Verjährung eingetreten, auf die sich das beklagte Finanzamt (akzessorisch) berief. Das Gericht gelangt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die Löschung wegen Vermögenslosigkeit des Leistenden einen Direktanspruch begründet und das Finanzamt sich unabhängig davon, ob der Leistende die Einrede der Verjährung selbst erhoben hat, nicht auf diese berufen kann, wenn der Direktanspruch bereits aus einem anderen Grund besteht.

Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden (Aktenzeichen des BFH: XI R 27/24).

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Die Volltexte der genannten Entscheidung sowie weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab dem 1. Januar 2000 können Sie über das Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) abrufen.

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Gut zu wissen

Zum Jahresende finden Sie hier die Themen unserer Rubrik "Gut zu wissen" des Jahres 2024 noch einmal zum Nachlesen:

1/2024 Folgen einer mangelhaften Kassenführung – Schätzungen durch das Finanzamt

Newsletter 1/2024 vom 17. Januar 2024 | Nds. Finanzgericht

3/2024

Musterverfahren zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Newsletter 3/2024 vom 21. Februar 2024 | Nds. Finanzgericht

4/2024

Antrag auf schlichte Änderung - eine kostengünstige Alternative zur Klage?

Newsletter 4/2023 vom 20. März 2024 | Nds. Finanzgericht

6/2024 Der Weg zum Urteil – wie kommt eigentlich die Entscheidung im Finanzgericht zustande?

Newsletter 6/2024 vom 16. Mai 2024 | Nds. Finanzgericht

7/2024 75 Jahre. Die (Nachkriegs-) Geschichte des Niedersächsischen Finanzgerichts

Newsletter 7/2024 vom 21. Juni 2024 | Nds. Finanzgericht

8/2024 Der Öffentlichkeitsgrundsatz - keine Verhandlung hinter geschlossenen Türen

Newsletter 8/2024 vom 17. Juli 2024 | Nds. Finanzgericht

9/2024 Mündliche Verhandlungen in der Ferienzeit - ist eine Vertagung möglich?

Newsletter 9/2024 vom 21. August 2024 | Nds. Finanzgericht

10/2024 Ruhen von Einspruchsverfahren wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Niedersächsischen Grundsteuer

Newsletter 10/2024 vom 19. September 2024 | Nds. Finanzgericht

11/2024 Die Homeoffice-Pauschale

Newsletter 11/2024 vom 21. November 2024 | Nds. Finanzgericht

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Neues aus dem Finanzgericht
  Bildrechte: Nds. FG
VRi'inFG Elke Greschock

Elke Greschok neue Vorsitzende Richterin am Finanzgericht

Am 11. November 2025 wurde Frau Elke Greschok zur Vorsitzenden Richterin am Finanzgericht ernannt.

Elke Greschok absolvierte eine Ausbildung im gehobenen Dienst der Nordrhein-Westfälischen Finanzverwaltung und studierte an der (damaligen) Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen und war anschließend kurz im Finanzamt Gummersbach tätig. Anschließend studierte sie Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg Universität Mainz. Nach erfolgreichem Bestehen des Zweiten Juristischen Staatsexamens begann sie eine Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Hessens und wurde dort etwa 5 Jahre als Finanzbeamtin in verschiedenen Finanzämtern eingesetzt. Im Februar 2004 wurde Frau Greschok als Richterin am Niedersächsischen Finanzgericht eingestellt und war dort in verschiedenen Senaten tätig. Mit ihrer Ernennung übernimmt sie den Vorsitz des insbesondere für die Umsatzsteuer zuständigen 11. Senats.

..   Bildrechte: Andreas Werle/Wikimedia
Das Presseteam des Niedersächsischen Finanzgerichts wünscht Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Wechsel in das neue Jahr 2025

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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