Hier finden Sie eine Anleitung für eine Sitzungsteilnahme per Video
Die Sitzungssäle des Niedersächsischen Finanzgerichts und Videokonferenzanlagen
Sitzungssäle
In dem Fachgerichtszentrum Hannover befinden sich 23 Sitzungsäle. Vier davon sind dem Niedersächsischen Finanzgericht zugewiesen. Die Räumlichkeiten der anderen Fachgerichte können im Bedarfsfall ebenfalls benutzt werden. Darüber hinaus stehen für Güteverhandlungen zwei Mediationsräume zur Verfügung.
Derzeit werden wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie im Fachgerichtszentrum lediglich zwei Sitzungssäle durch das Finanzgericht genutzt. Diese sind aus Gründen des Infektionsschutzes unter Hygienegesichtspunkten besonders hergerichtet worden (z.B. Plexiglastrennscheiben auf der Richterbank und zwischen den Beteiligten). Die beiden Sitzungssäle enthalten im Übrigen eine Lüftungsanlage (keine Klimaanlage), die für einen regelmäßigen Austausch der Raumluft sorgt. Sie befinden sich im Erdgeschoss des Fachgerichtszentrums und sind barrierefrei zu erreichen.
Videokonferenzanlagen
In dem Fachgerichtszentrum Hannover sind 5 Sitzungssäle außerdem mit neuen Videokonferenzanlagen ausgestattet. Mit diesen können mündliche Verhandlungen der Senate des Finanzgerichts ohne das persönliche Zusammentreffen im Sitzungssaal durchgeführt werden, indem sich Beteiligte sowie Zeugen – wie in § 91a der Finanzgerichtsordnung zugelassen – "an einem anderen Ort" aufhalten und die Verhandlung "in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen" wird.
Die Anlage besteht aus zwei 86 Zoll großen Bildschirmen, die so angeordnet sind, dass sowohl die Beteiligten und Zeugen als auch Zuschauer das Angezeigte genau verfolgen können. Über die angezeigten Inhalte entscheiden die vorsitzenden Richterinnen und Richter. Neben der eigentlichen Videoübertragung per Skype for Business können Medien direkt von Datenträgern wiedergegeben werden. Außerdem können Schriftstücke über eine Dokumentenkamera auf den Displays angezeigt werden. Da einer der Monitore außerdem mit einer „Touch“-Funktion ausgestattet ist, hat man am Display die Möglichkeit beispielsweise an vorhandenen Fotos oder Plänen direkt zu skizzieren. Ein vor der Richterbank aufgebautes Kamerastativ kann die Richterbank in voller Breite widerspiegeln. Verfahrensbeteiligte können durch eine zusätzliche Kamera ebenfalls per Skype for Business übertragen werden.
Eine Aufzeichnung oder Speicherung des Bild- und Tonmaterials findet selbstverständlich nicht statt.
Da mittlerweile auch alle Finanzämter in Niedersachsen mit Videokonferenzanlagen ausgestattet sind, können auch deren Vertreter an einer mündlichen Verhandlung per Videoübertragung teilnehmen.
Nicht nur, aber gerade bis zur Bewältigung der Corona-Pandemie stellt die Nutzung der neuen Technik eine hervorragende Alternative zum Präsenzbetrieb dar und gewährleistet den Fortgang der finanzgerichtlichen Verfahren. Aber auch nach der Pandemie wird die Videokonferenz im Flächenland Niedersachsen sicherlich weiterhin eine deutlich größere Bedeutung haben als bisher und ein Teil des finanzgerichtlichen Alltags.