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Die Geschichte des Niedersächsischen Finanzgerichts seit 1949

> Die Geschichte des Niedersächsischen Finanzgerichts ab 1. Februar 1949
> Vorläufer der heutigen Finanzgerichtsbarkeit in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen
> Der Neubeginn
> Die Präsidenten des Niedersächsischen Finanzgerichts seit 1949

Die Geschichte des Niedersächsischen Finanzgerichts ab 1. Februar 1949

Am 1. Februar 1949 trat die Verordnung Nr. 175 der Militärregierung Deutschland - britisches Kontrollgebiet - (MRVO Nr. 175) in Kraft. In Durchführung des Gesetzes Nr. 36 des Alliierten Kontrollrates vom 15. Oktober 1946 ordnete sie für die Länder der britischen Besatzungszone die Wiedererrichtung von Finanzgerichten an. Als Sitz des Finanzgerichts für das Land Niedersachsen wurde Hannover bestimmt.

Vorläufer der heutigen Finanzgerichtsbarkeit in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen

Wenn die MRVO Nr. 175 von der Wiedererrichtung von Finanzgerichten sprach, so war dies nur bedingt richtig. Zwar hatte es schon vor dem 2. Weltkrieg Einrichtungen dieses Namens gegeben. Die Reichsabgabenordnung (RAO) vom 13. Dezember 1919 sah gegen Steuerbescheide und bestimmte andere Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuerangelegenheiten ein sog. Berufungsverfahren vor. Es begann mit dem Einspruch, über den das Finanzamt selbst zu entscheiden hatte. Gegen die Einspruchsentscheidung war die Berufung zum Finanzgericht gegeben, gegen dessen Entscheidung den Beteiligten schließlich die Rechtsbeschwerde zu dem - bereits durch Gesetz vom 26. Juli 1918 errichteten - Reichsfinanzhof (RFH) offenstand. Obwohl dieses Rechtsschutzsystem äußerlich dem uns auch heute vertrauten Instanzenzug in Steuerangelegenheiten entspricht, unterschied es sich von diesem aber doch in einem wesentlichen Punkt: Die Finanzgerichte waren keine selbständigen Einrichtungen, sondern den Landesfinanzämtern angegliedert.

Die Vorsitzenden und die ständigen Mitglieder der Gerichte und der Kammern wurden von dem Reichsminister der Finanzen für die Dauer ihres Hauptamts aus den Mitgliedern des Landesfinanzamts ernannt und unterstanden der Dienstaufsicht seines Präsidenten. In ihrer Spruchtätigkeit waren sie allerdings unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Neben zwei hauptamtlichen Mitgliedern gehörten den bei den Finanzgerichten gebildeten Kammern auch drei ehrenamtliche Mitglieder an, von denen eines dem Beruf oder Erwerbszweig des Steuerpflichtigen angehören sollte.

Drei Tage vor Beginn des 2. Weltkriegs fand die Existenz der Finanzgerichte ein jähes Ende. Durch den Erlas über die Vereinfachung der Verwaltung vom 28. August 1939 wurden Einspruch und Berufung in Abgabenangelegenheiten abgeschafft und durch das in § 230 RAO 1931 geregelte Anfechtungsverfahren ersetzt. An die Stelle der Finanzgerichte traten Anfechtungsabteilungen bei den Oberfinanzpräsidenten. Einziges Rechtsmittel gegen deren Entscheidung war die Rechtsbeschwerde zum RFH, die allerdings der besonderen Zulassung durch den Oberfinanzpräsidenten bedurfte.

Der Neubeginn

Mit der MRVO Nr. 175 wurden für die Länder der britischen Zone erstmals von den Finanzbehörden getrennte Finanzgerichte errichtet (§ 1 Abs. 1), die unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen waren (§ 2 Abs. 1). Als Spruchkörper wurden Kammern gebildet, die mit zwei "beamteten" Mitgliedern (einschließlich des Vorsitzenden) und drei ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt waren (§ 3 Abs. 1). Ungeachtet ihrer Bezeichnung genossen die "beamteten" Mitglieder aber nicht nur in sachlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht richterliche Unabhängigkeit: Sie wurden vom Landesfinanzminister hauptamtlich und auf Lebenszeit ernannt und durften in der Verwaltung auch nicht nebenamtlich beschäftigt werden (§ 8 Abs. 1 und 2). Auf ihre persönliche Rechtsstellung waren die für die Richter der ordentlichen Gerichte geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden (§ 10 Abs. 1). Besonderheiten gegenüber der ordentlichen Justiz bestanden zunächst noch im Hinblick auf die vorgeschriebene Vorbildung. Die ersten Jahre der Tätigkeit des Niedersächsischen Finanzgerichts waren von den für die unmittelbare Nachkriegszeit typischen Mangelerscheinungen geprägt. Außer von diesen äußeren Beschwernissen wurde die Arbeit des Gerichts aber auch von den Unzuträglichkeiten belastet, die sich aus dem Fehlen einer dem gerichtlichen Verfahren adäquaten Verfahrensordnung ergaben. Da mehrere Versuche, die Finanzgerichsbarkeit entsprechend dem Gesetzgebungsauftrag in Art. 108 Abs. 5 (heute Abs. 6) GG durch Bundesgesetz einheitlich zu regeln, erfolglos verliefen, richtete sich das finanzgerichtliche Verfahren bis zum Jahre 1965 nach den für das Berufungs- bzw. Beschwerdeverfahren maßgebenden Vorschriften der Reichsabgabenordnung (§ 21 Abs. 1 und 2 MRVO Nr. 175). Dies warf wegen der grundsätzlichen Verschiedenheit zwischen Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine Vielzahl von Problemen auf, die sich auch durch das Bemühen des Bundesfinanzhofs (BFH) um eine verfassungskonforme Fortbildung des Verfahrensrechts nur teilweise beheben ließen. So war das Finanzgericht z. B. nicht befugt, von sich aus die Vollziehung von Bescheiden auszusetzen, die durch Rechtsmittel bei ihnen angefochten waren.

Erst mit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. Oktober 1965 am 1. Januar 1966 erhielten die Finanzgerichte eine Verfahrensordnung, die ihrer Stellung als unabhängiger, von den Verwaltungsbehörden getrennter, besonderer Verwaltungsgerichte ebenso gerecht wird wie der Eigenart des von ihnen zu gewährenden Rechtsschutzes. Zugleich wurde das Niedersächsische Finanzgericht, das bis dahin zum Geschäftsbereich des Finanzministers gehört hatte, der Dienstaufsicht des Justizministers unterstellt.

Die Präsidenten des Niedersächsischen Finanzgerichts

Insgesamt waren seit 1949 acht Präsidenten für das Niedersächsische Finanzgericht tätig.

1949 - 1950 .. Wilhelm Otto
1950 - 1954 .. Dr. Erich Preller
1954 - 1956 .. Dr. Willy Hornstein
1957 - 1969 .. Dr. Hedin Brockhoff
1970 - 1977 .. Dr. Ernst Stolze
1977 - 1989 .. Dr. Hartwig Stakemann
1989 - 2003 .. Prof. Dr. Siegbert Seeger
2003 - 2020 Hartmut Pust
seit 2020 Petra Hager

Die Geschichte von 1949 - heute
Die Geschichte des Niedersächsischen Finanzgerichts

vom Vorläufer bis zur heutigen Stellung

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2005
zuletzt aktualisiert am:
28.12.2021

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