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Presseinformation vom 21. August 2019

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.
Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 01.01.2000 können Sie dort ebenfalls finden. Ältere Entscheidungen finden Sie in einer Auswahl ab dem 01.01.1997 auf den Seiten des NWB-Verlags .



Az. 5 K 214/18 – Urteil vom 28.02.2019
Leistungsaustausch bei Kündigung des Werkvertrags

Wird der Werkvertrag nach teilweiser Erbringung der Werkleistung gekündigt, unterliegt auch der Anspruch aus § 649 Satz 2 aF BGB der Umsatzsteuer.

Revision eingelegt – BFH-Az.: V R 13/19
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Az. 5 K 280/18 – Urteil vom 04.07.2019
Zur Umsatzbesteuerung eines nach seiner Satzung mildtätigen Vereins

1. Rechtsschutzbedürfnis trotz Bestreiten der Legitimation des Gerichts durch Prozessbevollmächtigte gegeben

2. Keine Behandlung als Kleinunternehmer bei Überschreiten der Umsatzgrenze im Vorjahr

3. Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei nicht gemeinnützigem Handeln

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt – BFH-Az.: X B 67/19
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Az. 10 K 181/17 – Urteil vom 04.07.2019
Zufluss bei gespaltener Verwendung

Ein Beschluss über eine gespaltene Verwendung des Gewinns ist gesellschaftsrechtlich zulässig und steuerlich anzuerkennen. Der Beschluss über die Einstellung des Gewinnanteils des beherrschenden Gesellschafters auf sein persönliches Rücklagenkonto führt mit der Beschlussfassung zum Zufluss beim Gesellschafter, und zwar auch dann, wenn für die Auszahlung aus dem Rücklagenkonto ein Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit erforderlich ist.

Revision zugelassen

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Az. 11 K 155/18 – Urteil vom 13.12.2018
Anforderungen an mehraktige Ausbildungsmaßnahmen für Kindergeld

Der für die Annahme einer einheitlichen Berufsausbildung notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten liegt nicht vor, wenn die Berufsausbildung im Januar 2014 beendet und der weitere Ausbildungsabschnitt erst im September 2015 aufgenommen wird.

Revision eingelegt – BFH-Az.: III R 2/19
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Az. 15 K 266/16 – Urteil vom 02.07.2019
Einkommensteuer 2014

Kein Verpflegungsmehraufwand bei Seeleuten, die unentgeltlich von ihrem Arbeitgeber verpflegt werden

Revision eingelegt – BFH-Az.: IV R 27/19
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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