Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels
Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.
Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 01.01.2000 können Sie dort ebenfalls finden. Ältere Entscheidungen finden Sie in einer Auswahl ab dem 01.01.1997 auf den Seiten des NWB-Verlags .
Revision eingelegt – BFH-Az.: V R 13/19
______________________________________________________________________________
Az. 5 K 280/18 – Urteil vom 04.07.2019
Zur Umsatzbesteuerung eines nach seiner Satzung mildtätigen Vereins
1. Rechtsschutzbedürfnis trotz Bestreiten der Legitimation des Gerichts durch Prozessbevollmächtigte gegeben
2. Keine Behandlung als Kleinunternehmer bei Überschreiten der Umsatzgrenze im Vorjahr
3. Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei nicht gemeinnützigem Handeln
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt – BFH-Az.: X B 67/19
______________________________________________________________________________
Az. 10 K 181/17 – Urteil vom 04.07.2019
Zufluss bei gespaltener Verwendung
Ein Beschluss über eine gespaltene Verwendung des Gewinns ist gesellschaftsrechtlich zulässig und steuerlich anzuerkennen. Der Beschluss über die Einstellung des Gewinnanteils des beherrschenden Gesellschafters auf sein persönliches Rücklagenkonto führt mit der Beschlussfassung zum Zufluss beim Gesellschafter, und zwar auch dann, wenn für die Auszahlung aus dem Rücklagenkonto ein Beschluss der Gesellschafterversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit erforderlich ist.
Revision zugelassen
______________________________________________________________________________
Az. 11 K 155/18 – Urteil vom 13.12.2018
Anforderungen an mehraktige Ausbildungsmaßnahmen für Kindergeld
Der für die Annahme einer einheitlichen Berufsausbildung notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten liegt nicht vor, wenn die Berufsausbildung im Januar 2014 beendet und der weitere Ausbildungsabschnitt erst im September 2015 aufgenommen wird.
Revision eingelegt – BFH-Az.: III R 2/19
______________________________________________________________________________
Az. 15 K 266/16 – Urteil vom 02.07.2019
Einkommensteuer 2014
Kein Verpflegungsmehraufwand bei Seeleuten, die unentgeltlich von ihrem Arbeitgeber verpflegt werden
Revision eingelegt – BFH-Az.: IV R 27/19
______________________________________________________________________________
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels