Niedersachsen klar Logo

Das Verfahren vor dem Finanz∙gericht


Das Verfahren vor dem Finanz∙gericht

Das Finanz∙gericht regelt Streite zwischen Bürgern und dem Finanz∙amt.


Vor∙verfahren

Manchmal gibt es nicht sofort ein Verfahren vor dem Finanz∙gericht.

Dann gibt es zuerst ein Vor∙verfahren.

Ein anderes Wort ist: Einspruchs∙verfahren.

Das Einspruchs∙verfahren hat eine bestimmte Frist.

Sie wollen Einspruch einlegen.

Das geht nur bis zu einem bestimmten Tag.

Nur dann gibt es ein Vor∙verfahren.

Das Finanz∙amt hilft Ihnen bei der Frist.

Im Vor∙verfahren prüft das Finanz∙amt das Problem.

Dann gibt es vielleicht kein Verfahren vor dem Finanz∙gericht.


Die Klage

Das Verfahren beginnt mit einer Klage.

Vor dem Finanz∙gericht klagen Sie nicht gegen eine Person.

Vor dem Finanz∙gericht klagen Sie gegen das Finanz∙amt.

Zum Beispiel:

Sie streiten mit dem Finanz∙amt über Ihre Steuern.

Die Steuern sind Geld.

Dieses Geld bekommt der Staat.

Das Finanz∙amt sagt:

Sie müssen viel Steuern bezahlen.

Aber Sie wollen nicht so viel Steuern bezahlen.

Der Streit geht vor das Finanz∙gericht.


Die mündliche Verhandlung

Die mündliche Verhandlung ist ein Gespräch.

Das Gespräch haben Sie mit einem oder mehreren Richtern

und mit einer Person vom Finanz∙amt.

In dem Gespräch erklären Sie den Richtern den Streit.

Und die Person vom Finanz∙amt erklärt den Richtern den Streit.

Das schwere Wort ist: Tatsachenvortrag.


Die Beweis∙aufnahme

Sie und die Person vom Finanz∙amt haben Tatsachen vorgetragen.

Aber die Tatsachen passen nicht zusammen.

Dann prüfen die Richter die Tatsachen.

Dafür können die Richter auch Beweise prüfen.

Das schwere Wort ist: Beweis∙aufnahme.

Die Richter prüfen alle Beweise.


Das Urteil

Die Richter sprechen am Ende von dem Verfahren oft ein Urteil.

Das bedeutet:

Die Richter sprechen eine Entscheidung.

Die Richter entscheiden:

Sie haben Recht.

Oder das Finanz∙amt hat Recht.

Oder Sie haben teilweise Recht.

Und das Finanz∙amt hat teilweise Recht.

Oder Sie und das Finanzamt einigen sich.

Der schwere Satz ist:

Einvernehmliche Erledigung des Rechtsstreits.


Revision vor dem Bundes∙finanz∙hof

Der Richter spricht ein Urteil.

Sie sind nicht zufrieden mit dem Urteil.

Sie können dem Urteil widersprechen.

Dann müssen Sie zum Bundes∙finanz∙hof gehen.

Sie müssen dort immer einen Vertreter haben:

Einen Rechts∙anwalt oder einen Steuer∙berater

Der Bundes∙finanz∙hof prüft:

Hat das Finanzgericht die Gesetze eingehalten?

Oder hat das Finanz∙gericht die Gesetze nicht eingehalten?

Das schwere Wort ist: Revision.

Eine Revision ist nicht immer möglich.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln