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Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus am Niedersächsischen Finanzgericht

Fäuste - geimpft sind wir stärker   Bildrechte: ms

Die Corona-Schutzmaßnahmen im Fachgerichtszentrum Hannover wurden aufgehoben.

Gleichwohl bleibt es den (Vorsitzenden) Richterinnen und Richtern unbenommen, im Rahmen der Verhandlungen eine Maskenpflicht anzuordnen.

Sie sollten daher eine Maske, möglichst entsprechend den Standards FFP2, KN95 oder N95, bei sich führen.

Es wird jedoch darum gebeten, die Atemschutzmasken freiwillig weiterhin zu tragen, um das Risiko von Infektionen mit dem Corona-Virus möglichst gering zu halten.

Darüber hinaus werden alle Besucherinnen und Besucher des Gerichtsgebäudes gebeten, die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten.


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.05.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2023

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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