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Der Trend verfestigt sich: Weniger Eingänge beim Niedersächsischen Finanzgericht
Das Niedersächsische Finanzgericht hat jetzt die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2019 vorgelegt.
Die Anzahl der beim Finanzgericht eingegangenen Verfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr um 114 Verfahren von 4.422 auf 4.308 Verfahren (Klagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und Kostensachen) erneut vermindert. Das ist eine Verringerung um rund 2,5%. Damit hat sich der seit einigen Jahren anhaltende Trend weiter fortgesetzt. Auch die Zahl der Erledigungen ist im Vergleich zu 2018 um 143 Fälle (ca. 3,1%) zurückgegangen. Allerdings ist die Zahl der durchschnittlichen Erledigung je Richterin/Richter von 99,7 Fällen in 2018 auf 106,1 Fälle in 2019 angestiegen.
Die durchschnittliche Dauer der Gerichtsverfahren beim Niedersächsischen Finanzgericht stagniert auf niedrigem Niveau bei 9,8 Monaten (Vorjahr 10 Monate). Die Dauer der durch Urteil/Gerichtsbescheid erledigten Klageverfahren, die nicht zur Abweisung als unzulässig geführt haben, ist leicht auf 15,4 Monate (Vorjahr 14,3 Monate) angestiegen.
„Die etwas längere Verfahrensdauer hängt auch damit zusammen, dass wir es inzwischen vermehrt mit Fällen zu tun haben, die aus Betriebs- oder auch Fahndungsprüfungen hervorgegangen sind. Hier ist der Sachverhalt häufig kompliziert, sodass umfassende Ermittlungen – oftmals mittels Zeugenbeweis - notwendig sind. Hinzu kommt, dass die Steuergesetzgebung der vergangenen Jahre nicht gerade zu einer Steuervereinfachung beigetragen hat“, sagt Hartmut Pust, der Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts. Im bundesweiten Durchschnitt gehörte das Niedersächsische Finanzgericht allerdings auch im Jahr 2019 wieder zu den Finanzgerichten mit der kürzesten Verfahrensdauer. Die Durchschnittsdauer der von allen Finanzgerichten durch Urteil/ Gerichtsbescheid erledigten Klageverfahren, die nicht als unzulässig abgewiesen wurden, belief sich im Jahr 2018 auf 19,5 Monate.
Die Zahl der unerledigten Klageverfahren, die 2 Jahre und länger bei Finanzgericht anhängig sind, ist geringfügig von 234 auf 243 Klageverfahren angestiegen.
Die Geschäftszahlen für 2019 im Einzelnen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle:2017 | 2018 | 2019 | |
Neuzugänge | |||
a) Klagen | 4.137 | 3.861 | 3.795 |
b) Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz |
512 | 503 | 461 |
c) Kostensachen | 89 | 58 | 52 |
Summe | 4.738 | 4.422 | 4.308 |
Erledigungen | |||
a) Klagen | 4.147 | 3.988 | 3.868 |
b) Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz | 544 | 504 | 481 |
c) Kostensachen | 92 | - | - |
Summe | 4.783 | 4.492 | 4.349 |
Art der Erledigung (Klagen und vorläufiger Rechtsschutz) | |||
a) Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss | 1.065 | 1.013 | 998 |
b) Erledigung der Hauptsache | 1.560 | 1.495 | 1.374 |
c) Rücknahme | 1.812 | 1.752 | 1.737 |
d) andere Erledigungen | 254 | 232 | 240 |
Summe | 4.691 | 4.492 | 4.349 |
Durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) |
|||
a) der erledigten Klageverfahren | 9,5 | 10 | 9,8 |
b) der durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigten Klageverfahren, die nicht zur Abweisung als unzulässig geführt haben |
14,8 |
14,3 | 15,4 |
Durchschnittliche Verfahrensdauer (in Monaten) |
|||
a) der erledigten Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz |
3,6 | 3,5 | 3,8 |
b) der durch Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung erledigten Verfahren, die nicht zur Abweisung als unzulässig geführt haben |
4,6 | 4,7 | 5,2 |
Unerledigte Verfahren am 31.12. | |||
a) Klagen | 3.204 | 3.075 | 3.003 |
b) Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz | 138 | 137 | 117 |
c) Kostensachen | 8 | - | - |
d) sonstige selbständige Verfahren | 4 | 4 | 1 |
Summe | 3.354 | 3.216 | 3.121 |
Altersaufbau der am 31.12. unerledigten Klageverfahren |
|||
> 5 Jahre | 0 | 0 | 0 |
4 bis 5 Jahre | 0 | 0 | 1 |
3 bis 4 Jahre | 12 | 15 | 21 |
2 bis 3 Jahre | 193 | 219 | 222 |
1 bis 2 Jahre | 751 | 657 | 670 |
< 1 Jahr | 2.248 | 2.184 | 2.089 |
Summe | 3.204 | 3.075 | 3.003 |
Personaleinsatz in Rechtssachen im Durchschnitt des abgelaufenen Jahres |
43,78 | 45,05 | 41 |
Durchschnittliche Erledigung je richterlicher Arbeitskraft |
109,3 | 99,7 | 106,1 |
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