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Geschäftszahlen 2018


Das Niedersächsische Finanzgericht hat die Geschäftszahlen für das Kalenderjahr 2018 vorgelegt.

Die Anzahl der beim Finanzgericht eingegangenen Verfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr um 316 Verfahren von 4.738 auf 4.422 Verfahren (Klagen, Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und Kostensachen) vermindert. Das ist eine Verringerung um rund 6,7%. Auch die Zahl der Erledigungen ist im Vergleich zu 2017 um 291 Fälle (ca. 5,1%) zurückgegangen. Dementsprechend ist auch die durchschnittliche Erledigung der durch die Richterinnen und Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts erledigten Verfahren 2018 auf 99,7 Verfahren (2017: 109,3 Verfahren) um fast 9% zurückgegangen.

Positiv ist herauszustellen, dass die durchschnittliche Dauer der durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigten Verfahren, in denen eine Sachentscheidung ergangen ist, gegenüber 2017 leicht auf jetzt 14,3 Monate (Vorjahr 14,8, Monate) zurückgegangen ist. „Im Jahr 2018 haben sich die Tendenzen aus den Vorjahren verfestigt“, sagt Hartmut Pust, der Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts. „Die Verfahren, die bei uns angebracht werden, entstammen zu einem Großteil den Festsetzungen der Finanzbehörden im Rahmen von Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen. Sie sind in rechtlicher, vor allem aber auch in tatsächlicher Hinsicht oftmals sehr schwierig“, so Pust weiter.

Hervorzuheben ist, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer mit 10 Monaten sich etwa auf dem erfreulichen Niveau der Vorjahre stabilisiert hat.

Die Geschäftszahlen für 2018 im Einzelnen ergeben sich aus der Tabelle, die nachstehend zur Verfügung gestellt wird.

Dr. Jörg Grune
Vorsitzender Richter am Finanzgericht
Pressereferent

 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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