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Grußwort der Präsidentin

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover. Unser Internetangebot soll dazu beitragen, Ihnen den Zugang zum Finanzgericht und den dortigen Verfahren zu erleichtern. Neben den notwendigen Kontaktdaten erhalten Sie auch Einblicke in die Aufgaben, Organisation und Dienstleistungen des Gerichts. Sofern Sie an der aktuellen Rechtsprechung unseres Hauses interessiert sind, können Sie gerne unseren Newsletter abonnieren.

Aufgaben des Niedersächsischen Finanzgerichts:

Aufgabe des Finanzgerichts ist es, Rechtsschutz in Verfahren des Steuer- und Kindergeldrechts zu gewähren. Nicht zuständig ist das Niedersächsische Finanzgericht für Steuerstrafverfahren. Als Rechtssuchende müssen Sie sich nicht durch Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater oder ähnliche Berufsgruppen vertreten lassen. Sie können den Prozess auch selbst führen.
Durch den geltenden Amtsermittlungsgrundsatz und weitere vielfältige prozessuale Fürsorge- und Hinweispflichten sorgen die hier Beschäftigten dafür, dass Rechtssuchende und Bevollmächtigte, die nur selten mit dem Finanzgericht zu tun haben, weitestgehend unterstützt werden. Die Richterinnen und Richter entscheiden unparteilich im Rahmen eines fairen Verfahrens. Hierzu ergehen Hinweise und Aufklärungsverfügungen. Außerdem können Telefonate geführt werden. Neben der Durchführung von mündlichen Verhandlungen können auch Erörterungstermine stattfinden.

Nicht Aufgabe des Gerichts ist es jedoch, eine Rechtsberatung durchzuführen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Größe des Gerichts:

Das Niedersächsische Finanzgericht besteht derzeit aus 15 Senaten. Diese haben sich teilweise spezialisiert, zum Beispiel auf Umsatz- oder Körperschaftsteuer. Die derzeit etwas mehr als 50 Richterinnen und Richter werden unterstützt von ca. 50 Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst. Letztere nehmen ihre Aufgaben in den Serviceeinheiten, hinsichtlich der Kostenfragen und in der Gerichtsverwaltung wahr. In den mündlichen Verhandlungen werden die Berufsrichterinnen und Berufsrichter von mehr als 300 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unterstützt.

Corona-Pandemie:

Auch in den Zeiten der Corona-Pandemie stehen wir selbstverständlich zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes zur Verfügung. Diesbezüglich haben wir unsere Sitzungssäle bestmöglich infektionsreduzierend ausgestattet. Weitere Informationen zu diesem und auch zu anderen Punkten finden Sie in unserem Internetauftritt.

Ich hoffe, Ihr Interesse geweckt zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Petra Hager

Präsidentin den Niedersächsischen Finanzgerichts

Foto von Petra Hager, der Präsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichts   Bildrechte: Nds. Finanzgericht

Petra Hager, Präsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichts

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