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Rückblick auf das Symposium „Die Erbschaftsteuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“

Am 21. Januar 2015 fand in der Leibniz Universität Hannover das hochkarätig besetzte Symposium "Die Erbschaftsteuer nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" statt, die von dem Niedersächsischen Finanzgericht gemeinsam mit der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft abgehalten wurde.

Nach der Begrüßung der über 200 Gäste durch den Dekan der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Veith Mehde und den Präsidenten des Bundesfinanzhofs und Vorsitzenden der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff führte der emeritierte Leiter des Instituts für Steuerrecht der Universität Münster RA Prof. Dr. Dieter Birk in das Thema ein, bevor RiBVerfG Prof. Dr. Michael Eichberger die von ihm als Berichterstatter vorbereitete Entscheidung seines Senats zur Erbschaftsteuer darstellte und erläuterte. An der sich anschließenden Podiumsdikussion nahmen neben den Referenten und dem Publikum der Leiter des u.a. für die Erbschaftsteuer zuständigen Referats im Niedersächsischen Finanzministerium MR Hubertus Plenz, der Prozessbevollmächtigte in dem Erbschaftsteuerverfahren RA Ralf Thesing und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Geck teil. Moderiert wurde die Runde von RiBFH Dr. Armin Pahlke.

Einen kurzen Bericht über das Symposium können Sie unten stehend abrufen.

Die Fotos wurden von stud.iur. Hans Steege gemacht.

 

Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
Foto vom Symposium "Erbschaftsteuer"   Bildrechte: Hans Steege für Nds. Finanzgericht
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