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Finanzgericht und Anwaltschaft im Dialog

Am Montag, den 31. März 2025, fand im Niedersächsischen Finanzgericht zum ersten Mal ein gemeinsam vom Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover und dem Niedersächsischen Finanzgericht veranstaltetes Seminar mit dem Titel „Finanzgericht und Anwaltschaft im Dialog“ statt. Zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Finanzrichterinnen und Richter nutzten die Gelegenheit, sich in kollegialer Atmosphäre fachlich auszutauschen und über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht zu diskutieren.

Eröffnet wurde die Veranstaltung mit einem Grußwort der Präsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichts Petra Hager und dem Vorsitzenden des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover Henning Schröder. Die Moderation übernahm RA Dr. Zacharias-Alexis Schneider. Ein weiteres Grußwort sprach der neue Steuerabteilungsleiter und Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen Harald Schole, der die Bedeutung des kontinuierlichen Austauschs zwischen Finanzgerichtsbarkeit, Verwaltung und Anwaltschaft betonte.

Das fachliche Programm bot auch in diesem Jahr eine breite und praxisnahe Themenpalette: RiFG Dr. Thomas Keß, eröffnete den Reigen mit einem Vortrag zur erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen im Gewerbesteuerrecht und wies dabei auf mögliche Fallstricke dieser steuerlichen Vergünstigung hin. Im Anschluss referierte RA Dr. Jörg Alvermann (Streck Mack Schwedhelm, Köln) zu aktuellen Umsatzsteuerfragen bei Vereinen und Verbänden, RiFG Andre Ossinger vertiefte das Thema Umsatzsteuer mit einem Vortrag zur Einheitlichkeit der Leistung.

Nach einer Kaffeepause folgte der zweite Teil des Programms mit ebenso spannenden Beiträgen: Der frühere hamburger Finanzrichter und jetzige "Head of Tax Controversy and Tax Litigation" der KPMG AG RA/StB Jan Uterhark sprach über aktuelle Entwicklungen zur Berichtigung von Einkünften nach § 1 AStG und beleuchtete praxisrelevante Aspekte im internationalen Steuerrecht. VRiFG Prof. Dr. Volker Kreft erläuterte die ertragsteuerlichen Folgeprobleme der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen – insbesondere mit Blick auf sogenannte „nachlaufende“ Betriebsausgaben. Den fachlichen Abschluss bildete RA Ralf Thesing (Schulze-Borges Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB), der zur Herausgabe von Kalkulationsdateien bei Betriebsprüfungen – insbesondere im Bereich der Gastronomie – referierte.

Den Ausklang der Veranstaltung bildete ein geselliges Get together, das reichlich Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch bot. Die Veranstalter blicken auf ein rundum gelungenes Seminar zurück, das den Dialog zwischen Finanzgericht, Verwaltung und Anwaltschaft nicht nur im Titel, sondern auch in der Praxis lebendig werden ließ. Eine Fortsetzung ist geplant...


  Bildrechte: Nds. FG

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Matthias Wuthenow

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