Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2020
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels
Das Niedersächsische Finanzgericht hat für den Zeitraum ab dem 4. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Bundes- und der Landesregierung folgende Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken beschlossen:
Sitzungsbetrieb:
Ab dem 4. Mai 2020 wird der Sitzungsbetrieb im Niedersächsischen Finanzgericht allmählich wiederaufgenommen. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird der Sitzungsbetrieb jedoch auf zwei Sitzungssäle beschränkt und ein neues Wegeleitsystem entwickelt. Auch werden auf den Fußböden Klebestreifen angebracht, um die notwendigen Abstände zu anderen Personen zu verdeutlichen. Um Beachtung wird gebeten.
Soweit Sie nicht gesondert informiert werden, findet die Sitzung in dem in der Ladung angegebenen Sitzungssaal statt. Bitte erscheinen Sie zeitnah und gehen Sie zügig zum ausgewiesenen Wartebereich bei „Ihrem“ Sitzungssaal und betreten Sie diesen – unter Wahrung der Abstandsregelung – aus Infektionsschutzgründen möglichst erst nach Aufruf. Zur Vermeidung einer Ansammlung von mehreren Personen, kann sich ein zeitlich größerer Abstand zwischen den einzelnen Terminen ergeben.
Sollten Sie zu einer mündlichen Verhandlung oder einem Erörterungstermin geladen sein und zu einer Risikogruppe zählen (z.B. Vorerkrankung der Atemwege; Altersgruppe ab 60) oder von einer Infektion/ Krankheitssymptomen oder besonderen Risiken (z.B. Kontakt mit erkrankten Personen, Tätigkeit in Heilberufen) betroffen sein, teilen Sie dies bitte unverzüglich dem zuständigen Senat mit.
Akteneinsicht wird weiterhin nur in dringlichen Fällen gewährt werden können.
Zugang zum Fachgerichtszentrum:
Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte sind verpflichtet, beim Betreten des Gerichtsgebäudes eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Für diese Personen besteht außerdem die Verpflichtung, ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Kontaktformular ist hier abrufbar. Bitte bringen Sie dieses vorausgefüllt mit. Der Datenschutz ist gewahrt.
Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder die an Krankheitssymptomen leiden, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten, werden in jedem Fall gebeten, vom Besuch des Gerichtsgebäudes abzusehen. Ggf. wird ihnen der Zutritt verwehrt werden.
Der Publikumsverkehr wird im Fachgerichtszentrum einheitlich durch Ausschilderung geregelt. Bitten richten Sie sich nach den Hinweisen. Den Anordnungen der Beschäftigten der Wachtmeisterei ist Folge zu leisten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es aufgrund der Abstandsregel ggf. zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann.
Sitzungssäle:
In den Sitzungssälen des Fachgerichtszentrums stehen nur wenige Plätze für Zuschauerinnen und Zuschauer zur Verfügung, um die Abstandsregelung einzuhalten. Ist das Platzkontingent ausgeschöpft, wird weiteren Interessenten der Zugang zum Sitzungssaal verwehrt. Wir bitten Sie, zur Vermeidung von Infektionsrisiken das Fachgerichtszentrum derzeit soweit wie möglich nur in dringenden Fällen bzw. zur Wahrung eines Termins aufzusuchen..
Im Gerichtsgebäude sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten. Über eine entsprechende Verpflichtung - auch zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - in den Sitzungssälen entscheidet der oder die Vorsitzende nach Maßgabe der konkreten Situation. In den Sitzungssälen befinden sich besondere Schutzvorrichtungen (Infektionsschutzwände). Soweit verfügbar, wird Desinfektionsmittel vorgehalten. Im Einzelfall können sitzungspolizeiliche Maßnahmen getroffen werden, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
Wir werden unser Handeln laufend der sich verändernden Lage anpassen. Sämtliche Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite des Niedersächsischen Finanzgerichts.
Wir möchten noch einmal betonen, dass uns die gravierenden Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen bewusst sind, die aber zur Eindämmung der derzeitigen Pandemie unumgänglich sind. Wir sind uns sicher, dass es auf Grundlage der gewohnt guten Zusammenarbeit zwischen den Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und dem Niedersächsischen Finanzgericht gelingen wird, auch diese Herausforderung zu meistern.
Nächster Newsletter des
Niedersächsischen Finanzgerichts
Der nächste Newsletter des Niedersächsischen Finanzgerichts mit aktuellen Entscheidungen erscheint - aufgrund der gegebenen Umstände etwas verspätet - am kommenden Mittwoch, dem 6. Mai 2020.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2020
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels