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Presseinformation vom 20. November 2019

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.
Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 01.01.2000 können Sie dort ebenfalls finden. Ältere Entscheidungen finden Sie in einer Auswahl ab dem 01.01.1997 auf den Seiten des NWB-Verlags .


Az. 1 V 91/19 – Beschluss vom 10.11.2019
Hinzuschätzungen bei einer Spielhalle

Die Rechtmäßigkeit von Bescheiden über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sowie über den Gewerbesteuermessbetrag, in denen hinzugeschätzte Einnahmen berücksichtigt sind, kann ernstlich zweifelhaft sein, wenn das Finanzamt, ohne die Zusammenhänge nachvollziehbar zu erläutern, seine Schätzungsbefugnis aus dem Fehlen des Statistikteils der Auslesestreifen herleitet, in dem „durch Hand eingestellte Kreditbeträge und Sonderspiele“ der Geldglücksspielgeräte ausgewiesen sein sollen, die Hinzurechnungen per Hand zur elektronisch gezählten Kasse erforderlich machen sollen.


Die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, in denen hinzugeschätzte Einnahmen berücksichtigt sind, kann ernstlich zweifelhaft sein, wenn das Finanzamt ausgehend von den gebuchten Betriebsausgaben anhand der Reingewinnsätze der Richtsatzsammlung die Betriebseinnahmen schätzt, wenn nicht sicher ist, dass der Steuerpflichtige - wie bei den Richtsatzbetrieben vorausgesetzt - im Betrieb unentgeltlich mitarbeitet.
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Az.
8 K 153/19 (PKH) – Beschluss vom 24.10.2019
Keine Beschwer bei Steuerfestsetzung auf 0 EUR im Hinblick auf eine begehrte Freistellung zur Rückzahlung eines BAFöG-Darlehens

Eine Klägerin ist nicht deswegen durch einen die Einkommensteuer auf 0 EUR festsetzenden Einkommensteuerbescheid beschwert, weil sie im Hinblick auf eine begehrte Freistellung zur Rückzahlung eines beanspruchten BAFöG-Darlehens gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ihr Einkommen nachweisen muss. Es fehlt insofern an einer Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids (entgegen AEAO zu § 350 Nr. 3 Buchst. d).
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Az.
9 K 49/18 – Urteil vom 26.06.2019
Beginn der Festsetzungsfrist bei Abgabe der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt

Die Abgabe einer wirksamen Einkommensteuererklärung beim lediglich für die gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt bewirkt gleichwohl die Beendigung der Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO, wenn diese vom Finanzamt nach den Gesamtumständen des Streitfalls als Einkommensteuererklärung hätte verstanden werden müssen und die Finanzbehörde dadurch in die Lage versetzt worden ist, das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ordnungsgemäß einzuleiten.

Revision eingelegt – BFH-Az.: VIII R 31/19
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Az.
10 K 188/17 – Urteil vom 06.12.2018
Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messeflächen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG

Bei den nach Quadratmetern bemessenen Kosten für die Anmietung von Messeflächen handelt es sich um Mietaufwendungen, die gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet werden.

rechtskräftig
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Az.
11 K 1/18 – Urteil vom 24.09.2018
Umsatzsteuerliche Behandlung von Wärmelieferungen an "nahestehende" Gesellschaften und Personen

Entgeltliche Wärmelieferungen an eine Schwestergesellschaft, die selbst Regelbesteuerer ist, unterliegen nicht § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG.

Ist der Leistungsempfänger dagegen Durchschnittssatzbesteuerer, ist diese Norm anwendbar, die Selbstkosten sind allerdings auf das marktübliche Entgelt zu deckeln.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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