Artikel-Informationen
erstellt am:
28.04.2021
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels
Neue Videokonferenzanlage im Niedersächsischen Finanzgericht
Das Niedersächsische Finanzgericht verfügt seit kurzem über eine neue Videokonferenzanlage, mit der nunmehr auch mündliche Verhandlungen der Senate durchgeführt werden können.
Die erste Nutzung der neuen Anlage fand am 18. März 2021 statt, allerdings noch einmal im Rahmen einer Einzelrichtersitzung. Andre Ossinger, Richter im 5. Senat, leitete die mündliche Verhandlung in einer Kindergeldsache, bei der der Vertreter der beklagten Familienkasse per Video zugeschaltet wurde.
"Die neue Videokonferenzanlage bietet in der derzeitigen Situation und auch darüber hinaus eine großartige Möglichkeit, mündliche Verhandlungen durchzuführen, ohne dass die Beteiligten persönlich vor Ort sein müssen", sagte Ossinger im Anschluss an die Sitzung.
Die Finanzgerichtsordnung sieht in § 91a die Möglichkeit vor, finanzgerichtliche Verfahren auch im Wege der Videokonferenz durchzuführen. Die gegenwärtige Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass die die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden können und nunmehr von ihr in zunehmendem Maße Gebrauch gemacht wird.
So können mündliche Verhandlungen auch ohne das persönliche Zusammentreffen im Sitzungssaal durchgeführt werden, indem sich Kläger und Beklagte sowie Zeugen "an einem anderen Ort" aufhalten und die Verhandlung "in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen" werden. Dadurch wird die Arbeitsfähigkeit der Finanzgerichte aufrechterhalten und die zeitnahe Gewährung des Rechtsschutzes sichergestellt.
Zwar konnten auch schon bisher beim Niedersächsische Finanzgericht Sitzungen von Einzelrichterinnen und -richtern mittels einer mobilen Anlage per Videokonferenz durchgeführt werden. Aufgrund der Anschaffung von neuen fest in den Sitzungssälen installierten Videokonferenzanlagen besteht diese Möglichkeit nunmehr aber auchfür Senatssitzungen. Im Fachgerichtszentrum Hannover, in dem sich auch das Niedersächsische Finanzgericht befindet, sind zwischenzeitlich 5 Gerichtssäle mit der neuen Videokonferenzanlage ausgestattet.
Schon beim Betreten der Säle fallen die 86 Zoll großen Displays auf, die so angeordnet sind, dass sowohl die Beteiligten und Zeugen als auch Zuschauer das Angezeigte genau verfolgen können. Über die angezeigten Inhalte entscheiden die vorsitzenden Richterinnen und Richter. Neben der eigentlichen Videoübertragung per Skype for Business können Medien direkt von Datenträgern wiedergegeben werden. Außerdem können Schriftstücke über eine Dokumentenkamera auf den Displays angezeigt werden. Da einer der Monitore außerdem mit einer Touchfunktion ausgestattet ist, hat man am Display die Möglichkeit beispielsweise an vorhandenen Fotos oder Plänen direkt zu skizzieren.
Ein vor der Richterbank aufgebautes Kamerastativ kann die Richterbank in voller Breite widerspiegeln. Verfahrensbeteiligte können durch eine zusätzliche Kamera ebenfalls per Skype for Business übertragen werden.
Eine Aufzeichnung oder Speicherung des Bild- und Tonmaterials findet selbstverständlich nicht statt.
Mittlerweile sind auch alle Finanzämter in Niedersachsen mit Videokonferenzanlagen ausgestattet, sodass auch deren Vertreter an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen können, ohne persönlich vor Ort zu sein.
Nicht nur, aber gerade bis zur Bewältigung der Corona-Pandemie stellt die Nutzung der neuen Technik eine hervorragende Alternative zum Präsenzbetrieb dar und gewährleistet den Fortgang der finanzgerichtlichen Verfahren. Aber auch nach der Pandemie wird die Videokonferenz im Flächenland Niedersachsen sicherlich weiterhin eine deutlich größere Bedeutung haben als bisher und ein Teil des finanzgerichtlichen Alltags.
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erstellt am:
28.04.2021
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels