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Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts Hartmut Pust tritt in den Ruhestand

Mit Ablauf des 31. Mai 2020 ist Hartmut Pust, der Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts, in den Ruhestand getreten. Damit geht eine mehr als 17-jährige Amtszeit zu Ende. Hartmut Pust hatte das Amt des Präsidenten des Niedersächsischen Finanzgerichts damit länger als jeder seiner Vorgänger inne.

Er hatte nach Abitur 1975 in Oldenburg, Wehrdienst und anschließendem Studium an der Georg-August-Universität Göttingen 1981 die erste und 1984 die zweite juristische Staatsprüfung abgelegt. Danach begann er seine berufliche Laufbahn zunächst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit u.a. als Richter am Landgericht in Hildesheim. Bereits nach kurzer Zeit wurde Hartmut Pust im September 1988 an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnet, wo er als persönlicher Referent des damaligen Justizministers Walter Remmers tätig war. In der Folgezeit wurde Pust dann 1990 zunächst an das Niedersächsische Finanzgericht abgeordnet und 1992 zum Richter am Finanzgericht ernannt. Nach einer 3-jährigen Abordnung an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Haas wurde Hartmut Pust Anfang des Jahres 2000 zum Richter am Bundesfinanzhof gewählt. Dort war er Mitglied des VI. Senats bis er zum 1. April des Jahres 2003 zum Präsidenten des Niedersächsischen Finanzgerichts ernannt wurde.

Daneben war Hartmut Pust zunächst stellvertretendes Mitglied (2000- 2004) später Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs (1. September 2004 bis 31. August 2018). Außerdem war er mehr als 20 Jahre als Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts Prüfer für die zweite juristische Staatsprüfung und seit September 2004 auch Vorsitzender der bei der Niedersächsischen Staatskanzlei gebildeten Einigungsstelle.

In die Amtszeit von Hartmut Pust fiel der Umzug des Niedersächsischen Finanzgerichts vom Standort im hannoverschen Stadtteil Döhren in der Hermann-Guthe-Straße in das Mitte 2015 neu errichtete Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße, für dessen Bau sich Hartmut Pust nachhaltig eingesetzt hatte.

Ein wichtiges Anliegen war es Hartmut Pust immer, den Bürgerinnen und Bürgern effektiven und zeitnahen Rechtsschutz zu gewähren. Im Verlauf seiner Amtszeit verkürzte sich die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit beim Niedersächsischen Finanzgericht von fast 2 Jahren auf rund 10 Monate.


Foto von Hartmut Pust, Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts im Ruhestand Bildrechte: Christian Wyrwa
Hartmut Pust, Präsident des Nds. Finanzgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2020
zuletzt aktualisiert am:
14.08.2020

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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