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Newsletter 2/2020 vom 19. Februar 2020

Homepage des Niedersächsischen Finanzgerichts
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Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts

Az. 1 K 167/17 – Urteil vom 27.11.2019
Mahlzeitengestellung auch bei finanzieller Beteiligung durch den Arbeitnehmer

Der Umstand, dass der Arbeitnehmer die Lebensmittel durch Zwischenschaltung eines Vereins selbst bezahlt, schließt eine Mahlzeitengestellung nicht aus.

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Az. 5 K 193/18 – Urteil vom 19.11.2019
Keine Ablaufhemmung wegen des Erstattungsanspruchs eines anderen Steuerpflichtigen nach § 171 Abs. 14 AO

In sog. Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG bewirkt die Erstattungsforderung des Leistungsempfängers keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO hinsichtlich der Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für den Leistenden.

Revision eingelegt – BFH-Az.: VR 3/20

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Az. 11 K 186/19 – Urteil vom 23.01.2020
Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

Reine ärztliche Bereitschaftsdienste, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sich ein Arzt zur Sicherstellung der notärztlichen Behandlung in einem Landkreis jederzeit zum Einsatz bereithält, sind als Heilbehandlungen einzustufen. Denn derartige Dienste sind für notärztliche Behandlungen unerlässlich und gehören zum typischen Berufsbild eines Arztes. Die Übernahme derartiger Bereitschaftsdienste ist daher nicht etwa nur Voraussetzung für eine gegebenfalls erforderliche Notfallbehandlung, sondern dient selbst der Behandlung einer Krankheit oder Gesundheitsstörung und wird daher von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG mit umfasst.

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Die Volltexte der genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz. Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben. Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 1. Januar 2000 können Sie dort ebenfalls finden.

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Neuigkeiten aus dem Niedersächsischen Finanzgericht

Ernennung von Frau Dr. Antje Hagena zur Lebenszeitrichterin

Zum 3. Februar 2020 wurde Frau Dr. Antje Hagena zur Richterin auf Lebenszeit ernannt.

Frau Dr. Hagena war nach Studium in Trier, der nachfolgenden Promotion im internationalen Steuerrecht und Referendariat am OLG Hamburg zunächst als Associate/Senior Associate in der Kanzlei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main tätig. Im April 2010 erlangte sie die Zulassung als Steuerberaterin und absolvierte von 2013 bis 2014 an der New York University School of Law den Abschluss zum LL.M. in Taxation. Im Jahr 2011 und von 2014 bis 2016 war Frau Dr. Hagena in New York bei der Kanzlei Cravath, Swaine & Moore LLP als Foreign Associate Attorney bzw. Associate beschäftigt. Im Jahr 2015 wurde sie in New York als Attorney-at-Law zugelassen.

Frau Dr. Hagena ist seit Februar 2017 beim Niedersächsischen Finanzgericht, war dort zunächst Mitglied im 2. Senat und nunmehr seit kurzer Zeit im 6. Senat, der überwiegend für Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Körperschaftsteuer zuständig ist. „Ich freue mich sehr, dass mit Frau Dr. Hagena eine besonders im internationalen Steuerrecht so erfahrene Kollegin die Richterschaft am Niedersächsischen Finanzgericht verstärkt,“ äußerte der Präsident des Niedersächsischen Finanzgerichts Hartmut Pust.

  Bildrechte: Alexandra Bartels
Ri'inFG Dr. Antje Hagena
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17. Deutscher Finanzgerichtstag in Köln

Am 20. Januar 2020 fand zum 17. Mal der Deutsche Finanzgerichtstag in Köln statt. In diesem Jahr stand er unter dem Oberthema "Steuerentwicklung und Steuerverwendung im Fokus der Praxis". Auch in diesem Jahr nahm eine Gruppe von Richterinnen und Richtern des Niedersächsischen Finanzgerichts an der Veranstaltung teil, bei der neben Themen der Steuerpolitik auch praktische Fragen behandelt und diskutiert wurden. U.a. trug auch RiBFH Dr. Roland Krüger vor, ein ehemaliger Richterkollege aus Hannover, der seit 2015 Richter in dem u.a. für Arbeitnehmerbesteuerung zuständigen VI. Senat des Bundesfinanzhofs angehört und der die "Aktuellen Streitfragen der Arbeitnehmerbesteuerung" beleuchtete.

Das Programm des 17. Deutschen Finanzgerichtstags ist hier abrufbar.

  Bildrechte: Thomas Keß
Richterinnen und Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts (zusammen mit RiBFH Dr. Roland Krüger, ganz rechts im Bild) bei dem diesjährigen Deutschen Finanzgerichtstag in Köln

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels

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