Artikel-Informationen
erstellt am:
12.10.2021
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels
Die Präsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichts Petra Hager begrüßt neu gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Das Niedersächsische Finanzgericht freut sich über neu gewählte ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die zukünftig bei Entscheidungen der Senate des Finanzgerichts in Hannover mitwirken und Recht „im Namen des Volkes“ sprechen werden. In zwei Einführungsveranstaltungen am 11. Oktober 2021 begrüßte Präsidentin Hager die neuen Kolleginnen und Kollegen und dankte Ihnen für die Bereitschaft, die ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen.
Die Richterin am Finanzgericht Elke Greschok sowie der Richter am Finanzgericht Prof. Dr. Volker Kreft gaben sodann den neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in den ca. 3stündigen Einführungsveranstaltungen einen Überblick über die Geschichte des niedersächsischen Finanzgerichts, die Verfahrensabläufe im Gericht und insbesondere über den Ablauf einer mündlichen Verhandlung. Die Rechte und die Pflichten im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit wurden ausführlich dargestellt und erläutert.
Wie in anderen Gerichtsbarkeiten sieht auch die Verfahrensordnung der Finanzgerichte die Beteiligung ehrenamtlicher Richter/innen vor (§ 5 der Finanzgerichtsordnung). Gerade in den häufig komplizierten steuerrechtlichen Verfahren ist dabei der Aspekt der Vertrauensbildung durch die Beteiligung der Bevölkerung an den Entscheidungen besonders bedeutsam. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bringen zusätzliches Wissen und Kenntnisse sowie Wertungen aus der Laiensphäre ein, was u.a. dazu beitragen kann, die Überzeugungskraft und Akzeptanz der finanzgerichtlichen Urteile zu erhöhen.
Die von einem Wahlausschuss, der aus der Präsidentin des Finanzgerichts, Angehörigen der Finanzverwaltung und vom Landtag gewählten Vertrauenspersonen besteht, gewählten ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und –richter sind unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen und zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. Sie unterliegen keinerlei Aufträgen und Weisungen und haben bei der Entscheidungsfindung die gleichen Rechte und die gleiche Verantwortung wie die berufsrichterlichen Mitglieder des jeweiligen Senates, dem sie zugeordnet wurden.
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erstellt am:
12.10.2021
Ansprechpartner/in:
Frau Andrea-Alexandra Bartels