Einstellungen in den richterlichen Dienst

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Am Niedersächsischen Finanzgericht werden laufend qualifizierte Bewerber/-innen zur Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe bzw. kraft Auftrags gesucht.

Bewerberinnen und Bewerber sollen möglichst zwei mindestens mit „vollbefriedigend“ bestandene (Staats-) Examina nachweisen. Eine Einstellung in der Finanzgerichtsbarkeit ist ferner erst nach einer mehrjährigen, nach der zweiten juristischen Staatsprüfung gewonnenen Berufserfahrung möglich. Die Tätigkeit wird nach der Ernennung zur Richterin oder Richter am Finanzgericht nach der Besoldungsgruppe R 2 vergütet, während der Probezeit nach der Besoldungsgruppe R 1.

Bei der Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber finden neben den Ergebnissen der juristischen Staatsprüfungen die bisherige Berufserfahrung und vorhandene Vorkenntnisse im Steuerrecht Berücksichtigung.

Als Richterin oder Richter kraft Auftrags kann eingestellt werden, wer bereits in einem Beamtenverhältnis steht (§ 14 DRiG). In diesem Fall wird die Beamtin oder der Beamte mit dem Ziel der Versetzung zur Erprobung an das Nds. Finanzgericht abgeordnet; die Besoldung bestimmt sich nach dem zuvor ausgeübten Amt.

Weitere Informationen

Wegen der genauen Voraussetzungen und weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren beachten Sie bitte das Merkblatt des Niedersächsischen Justizministeriums für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen (Link zum Merkblatt).

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Richter am Finanzgericht Dr. Christian Gercke (0511-89750-474).

Bewerbung

Die Bewerbung ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten, jedoch an die Präsidentin des Finanzgerichts zu übersenden.

Sie wird bevorzugt per E-Mail an FGH-Bewerbungen-RiSta@justiz.niedersachsen.de entgegengenommen. Alternativ ist auch eine postalische Übersendung an das Niedersächsische Finanzgericht, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover möglich.
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