Finanzgericht verhandelt über Niedersächsisches Grundsteuermodell

Am Donnerstag, den 18. Juni 2026, wird der 1. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts im sogenannten Musterverfahren 1 K 38/24 zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des im Jahr 2021 neu gefassten Niedersächsischen Grundsteuergesetzes mündlich verhandeln. Die Verhandlung beginnt um 10:00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums in Hannover.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2018 die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung verlangt hat, haben sich Bund und Länder im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig haben die Länder die Möglichkeit erhalten, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel).

Das Land Niedersachsen hat davon Gebrauch gemacht und sich im Niedersächsischen Grundsteuergesetzes für ein „Flächen-Lage-Modell“ entschieden. Hierbei wird die Grundsteuer für den Bereich des Grundvermögens (sogenannte Grundsteuer B) nach dem Nutzen des Grundstücks berechnet. Dieser bemisst sich nicht allein nach Grundstücksgröße und Wohn- bzw. Nutzfläche, sondern auch nach der Lage. Um die Qualität der Lage zu beurteilen, wird dafür der Bodenrichtwert für das Grundstück mit dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der Gemeinde verglichen.

Denn nach Auffassung des niedersächsischen Gesetzgebers schlägt sich das kommunale Infrastrukturangebot im Regelfall in den Grundstückspreisen und damit in den daraus abgeleiteten Bodenrichtwerten nieder. Bei einem über dem kommunalen Durchschnitt liegenden Wert soll daher eine Erhöhung, bei einem darunterliegenden Wert eine Minderung des nach der Fläche ermittelten Werts eines Grundstücks stattfinden.

Eine ausführliche Erläuterung der Niedersächsischen Lösung finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen (https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuer-b-grundvermogen-209755.html). Allgemeine Auskünfte zur neuen Grundsteuer werden auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums bereitgestellt (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html).

Gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts steht den Beteiligten die Revision an den Bundesfinanzhof zu, wenn das Finanzgericht oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof sie zugelassen hat. In jüngerer Vergangenheit hat der Bundesfinanzhof bereits zum Bundesmodell und zur Landesgrundsteuer Baden-Württemberg entschieden (https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/).


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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.06.2026

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